Die Hütte brennt!
Wir gehen rein.

Die Hütte brennt! Wir gehen rein.

Deine Spende rettet Grundrechte.

Parlamentarisches Kontrollgremium: Operieren in der Grauzone

Die Präsident:innen der Geheimdienste des Bundes verlangten heute im Bundestag deutlich mehr Befugnisse, um „auf Augenhöhe“ mit anderen Diensten zu arbeiten. Als Gründe führen sie eine neue Bedrohungslage und technologische Entwicklungen an. Die Folgen für die Grundrechte gerieten zur Randnotiz.

  • Daniel Leisegang
Drei Personen stehen vor einer Holzwand und lächeln.
Guter Dinge: Sinan Selen (BfV), Martina Rosenberg (MAD), Martin Jäger (BND). – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Jens Schicke

Nur selten äußern sich die Chefs der Geheimdienste des Bundes in der Öffentlichkeit. Einmal im Jahr müssen sie aber Abgeordneten des Deutschen Bundestages Rede und Antwort stehen.

Heute fand die zehnte öffentliche Anhörung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) statt. Insgesamt drei Stunden lang befragten die Abgeordneten die Präsident:innen vom Bundesnachrichtendienst (BND), Martin Jäger, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Sinan Selen, und die Präsidentin des Militärischen Abschirmdienstes (BAMAD), Martina Rosenberg.

Zentrale Themen der dreistündigen Anhörung waren die Gefahr durch Russland, der politische Extremismus und die anstehende Reform der Dienste. Allzu kritisch ging es bei dem Termin nicht zu. Stattdessen konnten die drei Geheimdienst-Chefs weitgehend unwidersprochen ihre Argumente für mehr Befugnisse vorbringen.

In dieser Wahlperiode sind bisher nur sechs Parlamentarier von Union, SPD und Grünen in dem PKGr vertreten, das die Geheimdienste kontrollieren soll. Kandidat:innen aus den Reihen der AfD-Fraktion und der Linksfraktion erhielten bei Wahlen jeweils nicht die notwendige Mehrheit.

Russland führt einen „Schattenkrieg“

Alle drei Präsident:innen wiesen gleich zu Beginn auf eine neue Sicherheits- und Bedrohungslage hin. Weil Russland einen „Schattenkrieg“ gegen Deutschland führe, sei man derzeit in einer „Grauzone“, sagte BND-Chef Martin Jäger, „wir sind nicht im Frieden, sind aber auch nicht im Krieg“. Und um in dieser Grauzone Sicherheit zu gewährleisten, brauche es „passgenaue Fähigkeiten“, ergänzte Sinan Selen.

Mit „passgenau“ meinen die Geheimdienst-Chefs vor allem zweierlei. Zum einen wollen der Auslands- und Inlandsgeheimdienst auf Augenhöhe mit anderen Diensten operieren. Konkret bedeutet das, nicht mehr nur Informationen zu sammeln, sondern auch operativ eingreifen zu dürfen. Zum anderen böte die „immense Entwicklung“ bei sogenannter Künstlicher Intelligenz enorme Chancen, wie alle drei Geheimdienst-Chefs betonten. Auch deshalb müsse die Transformation der Dienste beschleunigt werden.

Wir machen Menschen sichtbar.
Für deine Grundrechte.

Mehr Befugnisse, um „auf Augenhöhe“ zu operieren

Diese Transformation ist bereits in vollem Gang. Der Bundestag verhandelt derzeit einen rund 730-seitigen Gesetzentwurf, der den Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst deutlich aufrüsten soll. Die Dienste sollen etwa hacken dürfen und ein Arsenal neuer Befugnisse zu KI und Biometrie erhalten.

BfV-Präsident Selen hält es für überfällig, die aus seiner Sicht „defizitäre Toolbox“ der Dienste aufzufüllen. Der Verfassungsschutz sei stark von ausländischen Partnern abhängig, weshalb Prozesse oftmals zu lange dauerten. Zudem sei ein besseres Zusammenspiel entscheidend – sowohl der Dienste untereinander als auch zwischen dem Verfassungsschutz und der Polizeien.

„Die Interoperabilität von BND und BfV ist überlebenswichtig, um Angriffe auf die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuwehren“, sagte Selen. Außerdem würden Attentäter nicht darauf warten, bis der Verfassungsschutz relevante Informationen an die Polizeibehörden weitergegeben hat.

Mit den neuen Befugnissen, wie sie der Kabinettsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts derzeit vorsieht, könnten die deutschen Geheimdienste endlich auf Augenhöhe mit anderen Dienste operieren, sagte auch Martin Jäger. „Wenn das BND-Gesetz so kommt, wie es derzeit im Bundestag diskutiert, hätten wir Anschluss gefunden, was heute schon in Europa Standard ist“, sagte der BND-Präsident.

Verweis auf mehr Kontrolle

Diesen neuen Standard bewerten Vertreter:innen der Zivilgesellschaft teilweise als verfassungswidrig. Der Gesetzentwurf hebe das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei auf, senke die Hürden für Grundrechtseingriffe, gebe den Diensten erheblich mehr Befugnisse und beschränke zugleich die Kontrollmöglichkeiten, so die geballte Kritik.

Die Geheimdienst-Präsident:innen sehen das anders. „Wir begrüßen die Ausweitung der Kontrolle“, betonte Martin Jäger heute, „sie wird effektiver und besser.“ Tatsächlich soll fortan das gerade einmal neunköpfige „gerichtsähnliche Kontrollorgan“ des Unabhängigen Kontrollrats sowohl BND als auch BfV kontrollieren. Die G10-Kommission wird aufgelöst und die Bundesdatenschutzbeauftragte an den Rand gedrängt.

Aus Sicht von Reporter ohne Grenzen ist die geplante Kontrollstruktur nicht nur unzureichend, sondern sie schließt auch nicht an das Niveau anderer europäischer Länder an. So bieten etwa Frankreich und die Niederlande einen stärkeren Quellenschutz. Und in der britischen Geheimdienstkontrolle gibt es einen „Anwalt der Betroffenen“, der Interessen von Personen vertritt, die von Geheimdienstmaßnahmen betroffen sind. Die geplante Geheimdienst-Reform der Bundesregierung sieht Vergleichbares nicht vor.

Alles netzpolitisch Relevante

Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.

Jetzt abonnieren

Daten auswerten mit KI

Verfassungsschutz und BND sollen dem Gesetzentwurf zufolge künftig auch personenbezogene Daten automatisiert auswerten dürfen. Damit ist auch der Einsatz von sogenannter Künstlicher Intelligenz gemeint.

Für Martin Jäger ist der KI-Einsatz eine „Schlüsselfrage“. Zwar werfe die Technologie zunehmend auch neue Sicherheitsfragen auf. „Jeder ist angreifbar“, betonte Jäger, und es gebe einen enormen Wettlauf, die eigene Systeme gegen KI-gesteuerte Hacks zu schützen. Sein Dienst wolle aber auch die Chancen von KI-Auswertungen nutzen. Denn die Masse an verfügbaren Daten bekomme man mit manuellen Analysen nicht mehr in den Griff, so der BND-Chef.

Selen ergänzte, dass der KI-Einsatz „nicht kostengünstig“ vonstatten gehen könne. Hier seien die Geheimdienste auf den Bundestag angewiesen, der den Haushalt beschließe. Und auch rechtlich müsste das Parlament die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Dienste künftig „technologieoffen“ operieren können.

Grundrechte sind wohl erst in Karlsruhe Thema

Die Befugnis zur „qualifizierten Auswertung“ auch personenbezogener Daten erachtet etwa die Gesellschaft für Freiheitsrechte als schwerwiegenden Grundrechtseingriff. Besonders kritisch sieht die GFF, dass KI-Systeme künftig autonom operative Maßnahmen auslösen sollen, also etwa automatisch sogenannte Hackbacks einleiten und durchführen können sollen.

Die Mitglieder des PKGr versäumten es heute, die Geheimdienst-Präsident:innen daraufhin zu befragen. Immerhin gab der stellvertretende Vorsitzende des PKGr, Konstantin von Notz (Grüne), zu Protokoll, dass das Gesetz aus seiner Sicht „auf jeden Fall in Karlsruhe landen wird“. Spätestens dann ist hoffentlich auch Gelegenheit für kritische Erkundigungen.

Über die Autor:innen

  • Daniel Leisegang

    Daniel ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den "Blättern". 2014 erschien von ihm das Buch "Amazon – Das Buch als Beute"; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik "Medienkritik". Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr).

    Foto: Darja Preuss


Veröffentlicht

Kategorie

Ergänzungen

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge. Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Ein Kommentar zu „Operieren in der Grauzone“


  1. Marvin

    ,

    Zwei Aspekte fehlen in der Diskussion.

    Zum einen ist die Formulierung „Kandidat:innen aus den Reihen der AfD-Fraktion und der Linksfraktion erhielten bei Wahlen jeweils nicht die notwendige Mehrheit [für einen Sitz im Kontrollgremium] zwar technisch korrekt.

    Unterschlägt aber, dass die Regierung(sfraktionen) entschieden haben, dass es eine unabhängige „Kontrolle“ in Deutschland gar nicht mehr gibt. Wobei das Kontrollgremium eh nur sehr eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten hat.

    Was zum zweiten Punkt führt. Vor einigen Jahren hat der NSA-Untersuchungsausschuß des Bundestages nicht nur festgestellt, dass der BND beim Abschnorcheln den Internets im wesentlichen im Auftrag ausländischer Geheimdienste gearbeitet und dabei deutsche Gesetze gebrochen hat. Diagnostiziert wurde auch ein Kontrollversagen des Bundestages.

    Nicht bemängelt wurde von Medien oder auch Abgeordneten, dass die einzige Konsequenz eine nachträgliche Legalisierung war.

    Soll heißen, unsere Geheimdienste (könnnen de facto) machen, was sie wollen. Eine Kontrolle findet nicht statt. Und wenn sie zufällig doch mal erwischt werden, hat das keine Folgen für die Verantwortlichen.

    Klingt vertraut? Kein Wunder: als der NSU-Untersuchungsausschuß herausfand, dass der Verfassungsschutz Akten vernichtet hatte, hatte das ebenfalls keine strafrechlichen Konsequenzen für die verantwortlichen Minister, oder für Leitung oder Mitarbeitende des Verfassungsschutzes.

Schreibe eine Ergänzung!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert